Benutzerhandbuch DOKUMENTENMANAGER PRO (Auszüge)

1   ALLGEMEINES

  • Installation
  • Zielsetzung
  • Berechtigungen
  • Startseite

Die folgende Installationsanleitung beschreibt Ihnen den Import der Applikation Dokumentenmanager Pro in Ihr Intrexx Portal. Zudem wird auf ein etwaiges Update der Applikation eingegangen.  weiter ...

2   VERWALTUNG

  • Dokumententypen 
  • Bereiche 
  • Workflows 
  • Systemkonfiguration

Im Bereich Verwaltung können Sie als Administrator die Prüf- und Freigabeworkflows in der Applikation konfigurieren sowie unterschiedliche Kategorien wie bspw. Dokumententypen anlegen. Diese stehen den Redakteuren bei der Erfassung von Dokumenten zur Verfügung. weiter ...

3   ADMINISTRATION

  • Dokumente
  • Wiedervorlage
  • Abgelaufen 
  • Archiv 
  • Dokumentenbaum 

Im Bereich Administration erhalten Sie einen Überblick aller Dokumente. Der Menüpunkt Administration ist hierbei nur für „DV-Administratoren“ sichtbar. In der Administration finden Sie im Untermenü die Links „Dokumente“, „Wiedervorlage“, „Abgelaufen“, „Archiv“ und „Dokumentenbaum“.  weiter ...

4   REDAKTION

  • Neues Dokument erstellen
  • Dokument prüfen bzw. freigeben

Über den Menüpunkt „Redaktion“ können Dokumente von den Redakteuren hinzugefügt und bearbeitet werden. Die Links „Dokumente“, „Wiedervorlage“, „Abgelaufen“ und „Archiv““ zeigen die entsprechenden Dokumente bei denen der angemeldete Benutzer als Redakteur hinterlegt ist, tabellarisch aufgelistet an (siehe Administration). weiter ...

Copyright

Das vorliegende Dokument ist in all seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten, insbesondere das Recht der Übersetzung, des Vortrags, der Reproduktion und der Vervielfältigung. Ungeachtet der Sorgfalt, die auf die Erstellung von Text, Abbildungen und Programmen verwendet wurde, können weder Autor, Herausgeber oder Übersetzer für mögliche Fehler und deren Folgen eine juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung übernehmen. Die in diesem Werk wiedergegebenen Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. können auch ohne besondere Kennzeichnung Marken sein und als solche den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.